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Richtlinie zur zulässigen Nutzung

Diese Richtlinie ist Bestandteil der AGB von RavenBI. Sie gilt für alle Nutzer der Plattform, auch für Nutzer unter Enterprise-Verträgen.

Zugriff und Entnahme

Inhalte von RavenBI dürfen nicht durch automatisierte Verfahren ausgelesen, gecrawlt, systematisch heruntergeladen oder in großem Umfang entnommen werden (Scraping, Harvesting, Bulk-Export).

Automatisierter Zugriff auf den Dienst bedarf unserer vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. Wir können eine dedizierte Schnittstelle bereitstellen und technische Bedingungen und Limits (z. B. Rate-Limits) vorgeben, die du einzuhalten hast.

Rate Limits, Abfrage- und Exportgrenzen, Zugriffskontrollen und Authentifizierung dürfen nicht umgangen werden; mehrere Konten dürfen nicht genutzt werden, um die Grenzen eines Abonnements zu überschreiten.

Zugangsdaten

Jeder Seat ist für die alleinige Nutzung durch eine benannte Person bestimmt. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt, übertragen oder gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden.

Deuten Nutzungsmuster auf geteilte Zugangsdaten hin, kann RavenBI dies prüfen und den Zugang, soweit angemessen erforderlich, vorübergehend beschränken.

Auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) überwachen wir in verhältnismäßiger Weise Nutzungsmuster (z. B. Abfragevolumina, Zugriffshäufigkeit, Anmeldeversuche), um Verstöße gegen diese Bedingungen und Missbrauch des Dienstes zu erkennen und zu verhindern. Wir verwenden diese Daten nicht für Marketing-Profiling; wir bewahren sie nur so lange auf, wie es für die vorgenannten Zwecke und zu Dokumentationszwecken erforderlich ist.

Das Teilen von Zugangsdaten stellt eine wesentliche Pflichtverletzung dar und berechtigt zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

Weitergabe

Der Zugang zu RavenBI darf nicht weiterverkauft, unterlizenziert, vermietet oder verliehen werden; Massendaten oder systematische Auszüge dürfen nicht veröffentlicht oder verbreitet werden; aus RavenBI-Ausgaben darf keine eigene Datenbank aufgebaut oder befüllt werden; Dritten darf kein entgeltlicher oder unentgeltlicher Zugang verschafft werden.

Normale Nutzung ist zulässig. Einzelne Charts, Kennzahlen und Erkenntnisse dürfen in internen Dokumenten, Präsentationen und Berichten wiedergegeben werden, unter Angabe von RavenBI als Quelle.

Agenturen dürfen RavenBI-Ausgaben in Leistungen für ihre eigenen Kunden verwenden, sofern die Ausgaben in die eigene Analyse der Agentur eingebettet sind und nicht als rohe RavenBI-Daten oder als Ersatz für ein RavenBI-Abonnement übergeben werden.

Konkurrierende Nutzung

RavenBI-Ausgaben dürfen nicht verwendet werden, um ein Produkt, einen Dienst oder einen Datensatz zu erstellen, zu trainieren, zu finetunen, zu benchmarken, anzureichern oder zu betreiben, der RavenBI ersetzt, mit RavenBI konkurriert oder RavenBI in wesentlichen Teilen nachbildet.

Künstliche-Intelligenz-Modelle

Das Trainieren, Fine-Tuning, Distillieren oder Verwenden der Ergebnisse von RavenBI (einschließlich Scores, Klassifizierungen, Analysen, Erläuterungen, Prognosen, Berichten und Visualisierungen) als Trainingsdaten ist untersagt – unabhängig von Architektur, Zweck oder Einsatzgebiet. Untersagt ist ferner die Weitergabe dieser Ergebnisse an einen KI-Dienstleister, der durch seine Bedingungen Rechte an den bereitgestellten Daten erwirbt oder sie zum Training wiederverwenden darf. Zulässig ist die Nutzung der RavenBI-Ergebnisse in einem Assistenten zur eigenen Analyse, sofern die Verarbeitung ausschließlich dem internen Gebrauch des Kunden dient (einschließlich interner Vektorindizierung) und Dritten keinerlei Rechte an den Ergebnissen einräumt.

Sicherheit

Penetrationstests, Schwachstellen-Scans und Lasttests sind ohne vorherige schriftliche Erlaubnis unzulässig; das Hochladen von Schadcode ebenso wie der Versuch, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen.

Wer eine Schwachstelle entdeckt, sage uns Bescheid. Gegen Forschende, die in gutem Glauben melden und uns angemessene Zeit zur Reaktion geben, gehen wir nicht vor.

Rechtmäßige Nutzung

RavenBI darf nicht für rechtswidrige Überwachung, Belästigung oder Rufschädigung oder für nach anwendbarem Recht verbotene Zwecke genutzt werden.

Der Versuch, natürliche Personen aus aggregierten Daten zu identifizieren oder zu re-identifizieren, ist unzulässig.

Redliche Darstellung

RavenBI-Schätzungen dürfen nicht als geprüfte Zahlen dargestellt werden; RavenBI dürfen keine Schlussfolgerungen zugeschrieben werden, die es nicht getroffen hat; RavenBI-Ausgaben dürfen nicht für Aussagen über Wettbewerber verwendet werden, welche die zugrunde liegenden Daten nicht tragen.

Diese Klausel schützt dich ebenso wie uns. Eine als Tatsache dargestellte Schätzung ist ein Risiko für den, der sie veröffentlicht.

Folgen

RavenBI kann den Zugang bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden. Schwere oder wiederholte Verstöße können zudem Schadensersatzansprüche auslösen.